Evangelische
Kindertagesstätte
Flüren

Kindertageseinrichtung der Evangelischen Kirchengemeinde An Issel und Rhein

 

Wir sind eine zweigruppige Einrichtung in evangelischer Trägerschaft mit Übermittagsbetreuung für Kinder im Alter von 2-6 Jahren.

Aktuelles

Förderverein konfessioneller Kindergärten Wesel-Flüren e.V.

                                                     

 

Wir laden herzlich ein zur Jahreshauptversammlung des Fördervereins

 

Wann:             Dienstag, den 20. Oktober um 19:00 Uhr

Wo:                ev. Kita, Sternstraße 4a, 46487 Wesel

 

Tagesordnungspunkte:

  1. Begrüßung durch die Vorsitzende
  2. Genehmigung des Protokolls vom 17.10.2025
  3. Satzungsänderung lt. Anlage
  4. Rückblick auf das vergangene Jahr
  5. Bericht des Kassierers
  6. a)  Bericht der Kassenprüferinnen

b)  Entlastung der Kassenprüferinnen

  1. Entlastung des Vorstands
  2. Aktivitäten und geplante Anschaffungen für das Kita-Jahr 26/27
  3. Verschiedenes

 

Wir freuen uns auf rege Teilnahme!

 

Wesel, den 10.09.2026

Der Vorstand des Fördervereins

 

Änderungen

 

Satzung des

„Förderverein konfessioneller Kindergärten Wesel-Flüren e.V.“

 

 

§ 3 

Gemeinnützigkeit  

Alt:  

4. Gelder, Mitgliedsbeiträge, Spenden und Bußgelder kommen zu gleichen Teilen dem Kath. Kindergarten St. Marien und dem Evangelischen Kindergarten WeselFlüren zugute. Die Ausgaben wie z.B. Porto, Buchungsgebühren der Geldinstitute etc. werden ebenfalls halbiert.

Neu:

4. Gelder, Mitgliedsbeiträge, und Bußgelder kommen zu gleichen Teilen dem kath. Kindergarten St. Nikolaus und dem Evangelischen Kindergarten Wesel-Flüren zugute. Beide Kindergärten verfügen über ihr eigenes Budget. Einnahmen aus Veranstaltungen und Zweckgebundene Spenden kommen dem jeweiligen Kindergarten zugute. Die Ausgaben wie z.B. Porto, Buchungsgebühren der Geldinstitute etc. werden ebenfalls halbiert.

 

§4

Mitgliedschaft

Alt:  

3. Die Mitgliedschaft endet durch eine schriftliche Austrittserklärung an den Vorstand, durch Tod oder Ausschluss. Gelangt der Vorstand zu der Überzeugung, dass eine Mitgliedschaft nicht mehr in Einklang mit dem Bestreben des Fördervereins steht, so kann das Mitglied durch einfache Mehrheit des Vorstandes aus dem Verein ausgeschlossen werden.

Neu:  

3. Die Mitgliedschaft endet durch eine schriftliche Austrittserklärung an den Vorstand zum Ende des Geschäftsjahres, durch Tod oder Ausschluss. Gelangt der Vorstand zu der Überzeugung, dass eine Mitgliedschaft nicht mehr in Einklang mit dem Bestreben des Fördervereins steht, so kann das Mitglied durch einfache Mehrheit des Vorstandes aus dem Verein ausgeschlossen werden.

 

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§ 8

Vorstand  

Alt:  

1.1. Der geschäftsführende Vorstand setzt sich zusammen aus dem 1. Vorsitzenden, dem Schriftführer und einem Kassierer.  Zum geschäftsführenden Vorstand gehören der stellvertretende Vorsitzende und der stellvertretende Kassierer.

 

1.5  In den geschäftsführenden Vorstand müssen pädagogische Mitarbeiter der beiden Kindergärten vertreten sein. Vertreter der Kirche, des Kirchenvorstands und des Presbyteriums dürfen auf Grund ihrer Funktion als Arbeitgeber grundsätzlich nicht in den Vorstand gewählt werden.  

Neu:

1.1. Der geschäftsführende Vorstand setzt sich zusammen aus dem 1. Vorsitzenden, dem Schriftführer und einem Kassierer.  

 

1.5  Mitglied des Vorstands können nur Mitglieder des Vereins sein. Vertreter der Kirche, des Kirchenvorstands und des Presbyteriums dürfen auf Grund ihrer

Funktion als Arbeitgeber grundsätzlich nicht in den Vorstand gewählt werden.  

Zusatz:

1.7 Mitglieder des geschäftsführenden Vorstands erhalten Einblick auf Konten und Sparbücher.

 

§ 9

Mitgliederversammlung

Entfällt:  

2.2 Das Protokoll der Mitgliederversammlung ist den Mitgliedern bekanntzugeben        und den Vorstandsmitgliedern schriftlich zuzusenden  

 

 

 

 

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